Ingenieurbüro Ruff Arbeitsschutz

Arbeitsschutz mit Kompetenz
und Weitblick

Ihr Partner in Cloppenburg und Umgebung. Wir unterstützen Sie dabei, gesetzliche Anforderungen pragmatisch zu erfüllen und eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen.

Was wir bieten

Ganzheitliche Sicherheitskonzepte

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir stellen die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes gemäß ASiG.

Gefährdungsbeurteilung

Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Gefahrstoffe.

Demnächst: Brandschutz

Bestellung von Brandschutzbeauftragten, Erstellung von Brandschutzordnungen sowie Flucht- und Rettungsplänen.

Schulungen & Unterweisung

Praxisnahe Sicherheitsunterweisungen für Ihre Mitarbeiter, sowohl als Präsenzveranstaltung als auch digital.

Baustellensicherheit

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) auf Baustellen nach BaustellV.

Rechtssicherheit

Unterstützung bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des Gesetzgebers.

Daniel Ruff - Ingenieurbüro Ruff Arbeitsschutz

Über das Ingenieurbüro

Ingenieurbüro Ruff Arbeitsschutz

Als Ihr Partner in Cloppenburg sind wir der verlässliche Ansprechpartner für mittelständische Unternehmen in der Region. Unser Ansatz ist pragmatisch: Wir etablieren Arbeitsschutz als Qualitätsmerkmal, nicht als bürokratische Hürde.

Ihr Ansprechpartner: Daniel Ruff

Daniel Ruff ist der Kopf unseres Büros. Als gelernter Wirtschaftsingenieur sammelte er bereits während seines Verbundstudiums und durch vertriebliche Tätigkeiten in der Personaldienstleistung umfassende Erfahrungen im Arbeitsschutz. In diversen Unternehmen konnte er Sicherheitskonzepte in technischen, gewerblichen und kaufmännischen Bereichen erfolgreich umsetzen. Die Priorisierung von Sicherheit war dabei stets fester Bestandteil seines Arbeitsalltags – ein Erfahrungsschatz, den er heute als Sicherheitsingenieur an Sie weitergibt.

  • Zertifizierte Sicherheitsexpertise
  • Persönliche Betreuung vor Ort
  • Praxisnahe Lösungen
5+
Jahre Erfahrung
100%
Rechtssicherheit
24/7
Support im Notfall

Eindrücke

Aus der Arbeitswelt

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Häufig gestellte Fragen

Antworten aus der Praxis

Arbeitsschutz muss nicht kompliziert sein. Hier klären wir die wichtigsten Fragen vorab.

Gesetzliche Pflichten
Ab wie vielen Mitarbeitern benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?
Grundsätzlich greift die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 bereits ab dem ersten Beschäftigten. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Aushilfen. Wir prüfen pragmatisch, welches Betreuungsmodell (z.B. Regelbetreuung oder alternative bedarfsorientierte Betreuung) für Ihre Betriebsgröße das sinnvollste ist.
Reicht es nicht aus, wenn ich einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) benenne?
Nein, das sind zwei unterschiedliche Rollen. Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter aus Ihrem Betrieb, der Sie ehrenamtlich unterstützt. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) hat eine spezielle sicherheitstechnische Ausbildung und berät Sie fachlich fundiert auf Managementebene. Die Bestellung einer SiFa ist gesetzlich für jeden Betrieb vorgeschrieben, der SiBe erst ab 21 Mitarbeitern.
Was passiert, wenn wir keinen organisierten Arbeitsschutz haben?
Fehlt die sicherheitstechnische Betreuung, drohen bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht Empfehlungen und Bußgelder. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann es zudem zu haftungsrechtlichen Problemen (Organisationsverschulden) für die Geschäftsführung kommen. Ein gut aufgestellter Arbeitsschutz schützt also nicht nur Ihre Belegschaft, sondern auch Sie als Unternehmer.
Unsere Leistungen
Kommen Sie auch für eine einmalige Gefährdungsbeurteilung in unseren Betrieb?
Ja, absolut. Wir unterstützen Sie auch gerne projektbezogen – sei es für die Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen, das Ausarbeiten von Betriebsanweisungen oder die Durchführung einer anstehenden Unterweisung. Es muss nicht immer gleich der umfassende Dauerbetreuungsvertrag sein.
Ab wann benötige ich einen SiGeKo auf meiner Baustelle?
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist laut Baustellenverordnung immer dann erforderlich, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber (Gewerke) gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig werden. Wir übernehmen diese Rolle gerne für Sie, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Finden die Unterweisungen und Schulungen bei uns vor Ort statt?
In der Regel ja. Praxisnahe Unterweisungen direkt an den Maschinen oder Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter sind am effektivsten. Alternativ bieten wir aber auch digitale Formate an – ganz so, wie es den Betriebsablauf in Ihrem Unternehmen am wenigsten stört.
Zusammenarbeit & Ablauf
Wie berechnet sich Ihr zeitlicher Aufwand für unser Unternehmen?
Der gesetzlich vorgeschriebene Aufwand berechnet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Er setzt sich aus einer Grundbetreuung (abhängig von der Betriebsart und Mitarbeiterzahl) und dem betriebsspezifischen Betreuungsbedarf (z.B. besondere Gefährdungen) zusammen. In einem Erstgespräch ermitteln wir diesen Bedarf transparent für Sie.
Ist das Erstgespräch mit Ihnen kostenpflichtig?
Nein, ein erstes Kennenlernen und die grobe Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort sind bei uns völlig unverbindlich und kostenfrei. So können wir gemeinsam schauen, wo konkret Handlungsbedarf besteht und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten passt.
Unterstützen Sie uns auch bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft?
Selbstverständlich. Wir bereiten Begehungen gemeinsam mit Ihnen vor, begleiten die Termine mit den Aufsichtspersonen und unterstützen Sie anschließend bei der Abarbeitung eventueller Mängelberichte. Wir stehen als Ihr fachlicher Partner auf Augenhöhe an Ihrer Seite.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen

Gerne beraten wir Sie unverbindlich zu Ihren Anforderungen.

Standort

Ingenieurbüro Ruff Arbeitsschutz

Kessener Weg 40
49661 Cloppenburg

Telefon

+49 (0) 163 - 40 300 11

Mo-Fr, 08:00 - 17:00 Uhr